Forum-Gewerberecht

» Mal wieder Verwaltung eigenen Vermögen «

Die Sache auf die Gewinnerzielungsabsicht zu verjüngen, greift zu kurz, denn die liegt auch bei vermögensverwaltender Tätigkeit in der Regel vor.

Zur Sache: Kein Personaleinsatz und nur (vernachlässigbare) Infrastruktur zur Erhebung der Parkgebühr, liest sich für mich, als sei die Erhebung auch ein bisschen vom Zufall abhängig. Die Frage wäre jetzt, was dabei überhaupt umkommt. Überscheiten die Einnahmen überhaupt die Grundsteuer? Die Frage wäre ferner, was bei der Tätigkeit der "gewerberechtlichen Überwachung" bedarf. Mein aktueller Eindruck: Eher keine Gewerbe und wenn, dann vielleicht sogar eine gewerberechtliche Bagatelle.



Gepostet am 01.12.2021 um 14:34 von:
Benutzer: Civil Servant
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