Forum-Gewerberecht

» Mal wieder Verwaltung eigenen Vermögen «

Dann mach' ich das Mal.

Ich denke aber, dass die Rechtsprechung hier den Nagel wieder nicht ganz auf den Kopf trifft. Zunächst einmal war in dem Fall eine Gewerbe angemeldet. Weiterhin ging aus auch um eine Komplementär-GmbH und so richtige deutlich, was die von ihr geführten GmbH & Co KG's machen - und darauf kommt es m. E. entscheidend an , machen, wird der Beschluss auch nicht.

Um es mal zuzuspitzen:

Ob eine GmbH drei ihr gehörende Wohnungen langfristig vermietet oder eine natürliche Person das gleiche tut, ist gewerberechtlich ohne Belang. Weder die Fa. noch die Einzelperson müssen ein Gewerbe anmelden.

Oder anderes Beispiel:

Eine KG vermietet ein großes Betriebsgrundstück langfristig. Sonst mach sie nix. Ergebnis: Keine Anmeldepflicht auf Seiten des oder der Komplementäre der KG.

Eine GmbH & Co. KG macht genau das gleiche. Warum sollte hier plötzlich die Komplementär-GmbH, die auch sonst nix macht, anmelden müssen? Hier eine Anmeldepflicht zu bejahen, hieße eine Gewerbeanmeldepflicht qua Rechtsform einzuführen. Dafür gibt es im Gewerberecht keinen Rückhalt.



Gepostet am 01.12.2021 um 14:25 von:
Benutzer: Civil Servant
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