Forum-Gewerberecht
» Mal wieder Verwaltung eigenen Vermögen «
[quote][i]Original von LRA Gotha SB[/i]
Guten Morgen!
Ich habe hier eine Fall, bei dem ich auch auf das Schwarmwissen der Foren-Mitglieder angewiesen bin.
Ein Bürger hat sich ein Grundstück mit einer stillgelegten verfallenen Gaststätte direkt am Wald ohne Strom und Wasser gekauft. Auf dem dazugehörigen Parkplatz parken immer wieder Wanderer.
Wie sich jetzt herausgestellt hat, hat der Bürger pro Auto 2,50 € Parkgebühren verlangt und sogar teilweise Quittungen als GbR ausgestellt.
Jetzt meine Fragen hierzu:
1) Die GbR ist hier nicht angemeldet. Nach Anschreiben gab der Bürger an, dass die Tätigkeit der GbR die Wiederherstellung des Gebäudes und des Grundstückes ist. (Warum dazu eine GbR gegründet wurde, habe ich noch nicht rausgefunden.)
M.E. handelt es sich hier aber um kein Gewerbe.
2) Die Einnahme der Parkgebühren fällt aber nicht unter die Verwaltung eigenes Vermögens, sondern müsste angemeldet werden, oder?
Ich bin für jede fachliche Meinung dankbar.[/quote]
Jetzt muss ich das Thema noch einmal aufgreifen:
Der Bürger kassiert die Wanderer direkt auf seinem Grundstück ab, wenn er sie persönlich antrifft. Sonst hat er eine Kasse (ähnlich einem Briefkasten) mit dem Hinweis auf die Parkgebühren in Höhe von 2,50 € pro Fahrzeug aufgestellt. Außerdem ist auf dem Parkplatz wohl ein Hinweisschild angebracht, dass es sich hier um einen Privatparkplatz handelt.
Wenn keiner dort parkt, nimmt der Bürger auch keine Parkgebühren ein.
Ist in dem Fall denn der Tatbestand der Gewinnerzielungsabsicht gegeben?
Gepostet am 01.12.2021 um 14:12 von:
Benutzer: LRA Gotha SB
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121106#post121106
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