Forum-Gewerberecht

» Mal wieder Verwaltung eigenen Vermögen «

Noch eine Ergänzung hätte ich:

Richtig ist, dass gerne Steuer- und Gewerberecht vermischt wird und steuerlich eine GmbH wohl immer Gewerbebetrieb ist und gewerberechtlich kommt es eben auf die Tätigkeit an und nicht auf die Rechtsform.

Andererseits ist es aber wohl auch so, dass eine GmbH mit dem Gegenstand Verwaltung eig. Vermögens nicht per se kein anzeigepflichtiges Gewerbe betreibt.

Alleine schon der Umstand der Gründung einer jur. Person ist bereits ein Anhaltspunkt für eine gewerbliche Vermögensverwaltung.

S. auch Beschluss des OVG NRW v. 30.06.2016, Az: 4 A 2649/13

Leider kann ich mein PDF von dem Beschluss hier nicht hochladen. Zu groß...

Daher hier der Link. Ich hoffe, er klappt.

[URL]https://research.wolterskluwer-online.de/document/a530e1aa-ab84-3961-9
e2d-8ead99b16b7b[/URL]



Gepostet am 01.12.2021 um 13:59 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121103#post121103


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