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Hallo,

wenn die Veranstaltung regionale Bedeutung hat, ist eine Ausnahmegenehmigung nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz BW möglich. Dies steht nicht so im Gesetz drin, wurde aber vor vielen Jahren im Rahmen einer Arbeitstagung oder ähnlichem besprochen. Regionale Bedeutung kann eine Veranstaltung aufgrund ihrer Größe haben und dadurch, in welchem Umfang sie beworben wird. Bei der erstmaligen Einschätzung kann auch die IHK behilflich sein. Vor Erteilung der Ausnahme sind aber auch die Kirchen anzuhören.

Grüße
HBinder



Gepostet am 29.11.2021 um 13:56 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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