Forum-Gewerberecht

» Mal wieder Verwaltung eigenen Vermögen «

Guten Morgen!

Ich habe hier eine Fall, bei dem ich auch auf das Schwarmwissen der Foren-Mitglieder angewiesen bin.

Ein Bürger hat sich ein Grundstück mit einer stillgelegten verfallenen Gaststätte direkt am Wald ohne Strom und Wasser gekauft. Auf dem dazugehörigen Parkplatz parken immer wieder Wanderer.

Wie sich jetzt herausgestellt hat, hat der Bürger pro Auto 2,50 € Parkgebühren verlangt und sogar teilweise Quittungen als GbR ausgestellt.

Jetzt meine Fragen hierzu:

1) Die GbR ist hier nicht angemeldet. Nach Anschreiben gab der Bürger an, dass die Tätigkeit der GbR die Wiederherstellung des Gebäudes und des Grundstückes ist. (Warum dazu eine GbR gegründet wurde, habe ich noch nicht rausgefunden.)
M.E. handelt es sich hier aber um kein Gewerbe.

2) Die Einnahme der Parkgebühren fällt aber nicht unter die Verwaltung eigenes Vermögens, sondern müsste angemeldet werden, oder?

Ich bin für jede fachliche Meinung dankbar.



Gepostet am 19.11.2021 um 10:07 von:
Benutzer: LRA Gotha SB
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121038#post121038


Beitrags-Print by Breuer76