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Hi,

mich interessiert, ob das Betreiben eines Glücksrads (einmalig zum Tag der offenen Tür) einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf. Keine Lose, nur drehen gegen Entgelt. Begünstigter der Einnahmen ist ein gemeinnütziger Verein.



Gepostet am 18.11.2021 um 11:59 von:
Benutzer: Kippi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121026#post121026


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