Forum-Gewerberecht

» Wer ist Erlaubnisinhaber - §§ 34c (u. a.!!) «

Tag auch aus Meppen,

wir haben diese Problematik neulich auch mal durchgeprüft und auch ich kann nur sagen, der Depp kommt nicht aus Cloppenburg.
Ich schließe mich da also ganz den Ausführungen an  Applaus  , wir handhaben das hier genauso.
Sollen die Herren doch eine Erlaubnis beantragen, wird kostenpflichtig abgelehnt, können sie ja klagen. Dem würde ich nicht nur sportlich sondern auch relativ gelassen entgegensehen.

Munter bleiben
Hubert Steinmetz 8)



Gepostet am 17.06.2005 um 11:06 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121#post121


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