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[quote][i]Original von NUK-Harburg NUK-Harburg:[/i]
Das eigentliche „Spiel“ welches die PTB im Verlauf eines Zulassungsantrages gemäß der Spielverordnung prüft, ist ...
[/quote]
Leider völlig daneben: Die PTB prüft kein Spiel, weil die Spielverordnung [i]keine[/i] Anforderungen an ein Spiel stellt. Jedenfalls ist das seit 2006 so, wobei sich das leider aber noch nicht überall rumgesprochen zu haben scheint.

Alle Anforderungen an eine Geldspielgeräte-Bauart (§§ 12, 13 SpielV), die bis Ende 2005 auf ein Spiel bezogen wurden (z.B. "Der Einsatz für ein Spiel darf höchstens 0,20 EURO, der Gewinn höchstens 2 EURO betragen", § 13 Nr. 5 SpielV aF) wurden ab 2006 durch rein auf die Zeit bezogene Regelungen ersetzt (z.B. "Bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Einsatzleistungen über fünf Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Einsatz um höchstens 0,03 Euro je volle Sekunde erhöht werden; bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Gewinnauszahlungen über fünf Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Gewinn um höchstens 0,30 Euro je volle Sekunde erhöht werden. Darüber hinausgehende Erhöhungen von Einsatz und Gewinn sind ausgeschlossen", § 13 Nr. 3 SpielV).

Daher sind die "Philosophien" über das "eigentliche und wirkliche Spiel" so sinnig wie Betrachtungen von Querdenkern über die vermeintliche Nicht-Existenz von Corona ...



Gepostet am 13.11.2021 um 17:08 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
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