Forum-Gewerberecht

» TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! «

Hallo ,

da kann man sich gar nicht bei blamieren, da die gesamte Thematik sehr schwierig und etwas abstrakt ist.

Zur Erklärung:

Das eigentliche „Spiel“ welches die PTB im Verlauf eines Zulassungsantrages gemäß der Spielverordnung prüft, ist nur der Umbuchungsprozess vom Geldspeicher auf die Punktebank ( jetzt BITs ) .

Die Taste mit der dieses geschieht ist die Einsatztaste. Beim umbuchen von Geld ( Geldspeicher / links ) in Punkte / Bits ( Punktespeicher / rechts ) findet das eigentliche Spiel statt ! Dabei können 2,30 Euro auf dem Geldspeicher, dann beim umbuchen, auch mal 2,20 Euro oder 2,40 Euro in Punkten ergeben. Das ist das geforderte Spiel !

Anders erklärt :

bedecke mal den gesamten Monitor mit einem Stück Pappe, so dass man nichts mehr sieht und schneide nur die untere linke Ecke aus. Also nur der Geldspeicher und die Punktebank sind zu sehen.

Das ist das eigentliche durch die PTB geprüfte Spiel !

Die PTB prüft nun auch ob das Verhältnis zwischen den Ein- und Auszahlung ( auch beim Rückbuchen findet ein Spiel statt ) also max Stundenverlust sowie max Höchstgewinn pro Stunde eingehalten wird.

Es dürfen IM MOMENT der Zulassungsprüfung durch die PTB auch keinerlei Hardware- oder Software Vorrichtungen im Spielgerät enthalten sein, welche ein automatisches Auslösen von „Einsätzen“ erlaubt.

Haben diese auch nicht !

Das ganze Starttasten- und Superstarttastengedönz, womit die Geräte den Anschein erwecken von alleine zu laufen, wenn denn mal genug Punkte auf der Punktebank sind, muss man hierbei ausblenden. Die „eigentlichen und wirklichen Spiele“ auch.

Die Spieler ( …oder wer auch immer )
müssen vorher aber IMMER die Einsatztaste manuell gedrückt haben ! Damit das Geld in Punkte gewandelt werden kann….

Haben Sie auch !

Wichtig zu erwähnen ist allerdings auch noch, dass die Spielgäste nicht wegen des Umbuchungsspiels in die Spielstätten kommen. Sonden wegen der wirklichen Spiele und die sind in allen Spielformen ( Casino , Online Terrestrisch) identisch, egal welche Limits und Modifikationen für die Ein- und Auzahlungen in der jeweiligen Spielform gilt. .

Gruß

NUK - Harburg



Gepostet am 11.11.2021 um 18:45 von:
Benutzer: NUK-Harburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120986#post120986


Beitrags-Print by Breuer76