Forum-Gewerberecht

» TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! «

Hallo ins Foren-Rund,

auf die Gefahr, dass ich mich jetzt fürchterlich blamiere, aber was ist genau mit der Formulierung im § 13 Abs. 1 Ziffer 7 SpielVO gemeint:
"Eine Bedienvorrichtung für den Spieler, mit der er vorab einstellen kann, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen, ist unzulässig. Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden."

Während ich mich gestern mit einem Spielhallenkunden unterhielt, lief das von ihm bespielte Gerät ohne sein Tätigwerden unbeeinflusst weiter; gefragt gab er an, dass er nur die gelbe Einsatztaste einmal drücken muss und dann würden alle paar Sekunden ein neues "Spiel" gestartet und weitere 20 Cent abgebucht werden.

Das dürfte doch dann eigentlich nicht sein, oder verstehe ich den Begriff Einsatz falsch?

Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich vorab und grüße aus dem kalten aber herrlich sonnigen Westen der Republik



Gepostet am 11.11.2021 um 13:59 von:
Benutzer: Harald Paulus
Der Original-Beitrag :
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