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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

frei nach Edgar Allan Poe und seinem "Traum in einem Traum" ("A Dream within a Dream"), haben wir jetzt die Situation, dass eine Co. KG die Komplementärin einer anderen Co. KG sein soll.

Geht das? Scheinbar ja, da ja so im Handelsregister eingetragen.

Nur, dass unser Gewerbeprogramm (GEVE4) natürlich keine drei Zeilen hat für dieses Konstrukt.
Trägt man nun diese Zwischen-GmbH-&-Co.-KG in die zweite Zeile oder die dahinter steckende Verwaltungs-GmbH samt dann ihren Geschäftsführern? Ich tendiere zu Letzterem, da es ja sonst keine eingetragene verantwortliche Person gäbe.


[I]Ich weiß, es klingt frech, aber bitte nur die Hälfte der Gewerbeämter melden, die es sieht wie wir, dass man in jeder Filiale die Co. KG anmeldet und nur am Hauptsitz die Verwaltungs-GmbH[/I]



Gepostet am 08.11.2021 um 17:58 von:
Benutzer: Jannes
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