Forum-Gewerberecht

» Feiertagsgesetz «

 Moin  

Ich verstehe leider nicht die Intention Ihrer Frage  Kopfkratz  

Wenn Sie doch wissen, dass das nach Ihrem Landesgesetz verboten ist, dann können Sie das dem Anfragenden doch unter Berufung auf die Vorschrift so mitteilen?

Oder ich stehe gerade auf dem Schlauch...  Weißnicht  



Gepostet am 02.11.2021 um 11:56 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120896#post120896


Beitrags-Print by Breuer76