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Hallo,

warum soll die UG mit Zwang zur Anmeldung gebracht werden? Nur weil eine Eintragung im Handelsregister vorhanden ist?

Eine Anmeldung hat doch nur dann zu erfolgen, wenn die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit festgestellt wird. Und das haben Sie nach Vorortkontrolle verneint. Also sehe ich keinen Grund für Ihr weiteres Handeln.

Das Handelsregister sagt doch nur aus, dass eine Firma gegründet und nunmehr eingetragen ist. Aber ob sie bereits tätig ist, geht daraus nicht hervor. Ebenso kann eine Firma im HR eingetragen sein, welche z.B. unter die Befreiungstatbestände des § 6 GewO (Urproduktion, Ingenieurbüro usw.) fällt und gar nicht anzeigepflichtig ist.

Also: nicht jeder Eintrag im HR zieht automatisch eine Gewerbeanmeldung nach sich.



Gepostet am 27.10.2021 um 10:33 von:
Benutzer: Ullrich
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