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Guten Tag,

ich habe einen Fall vorliegen, wo ich wohl einmal gerne auf eure Erfahrungen aus der Praxis zurückgreifen würde:

- Geschäftsführer A von der XYZ UG hat den gewerblichen Betrieb seiner UG zum 25.06.2021 abgemeldet. Die UG war zuletzt an seiner Privatanschrift angemeldet.
- Im HRB wird zum 12.07.2021 der Geschäftsführer A ausgetragen und Geschäftsführerin B als neue Geschäftsführerin eingetragen. Die letzte bekannte Geschäftsanschrift ist dort ebenfalls die o.g. Privatanschrift des ehemaligen Geschäftsführers A.
- Anfragen von Behörden zu dieser XYZ UG.
- Daraufhin schreiben wir die UG an der o.g. Anschrift (z. Hd. der neuen Geschäftsführerin an), diese Schreiben kommen allerdings zurück. Auch unsere Besuche durch den Außendienst blieben erfolglos und geben keinen Hinweis auf einen weiteren gewerblichen Betrieb an der Adresse.
- Problematisch wird das ganze dadurch, dass die neue Geschäftsführerin Polin ist und wir keine Adresse haben.

Auch wenn wir keinen tatsächlichen gewerblichen Betrieb feststellen konnten, macht mich die Eintragung im HRB skeptisch. Ich sehe jedoch aktuell keine Möglichkeit mehr, die neue Geschäftsführerin durch weitere Maßnahmen (Anhörung, Zwangsgeld) zur Anmeldung zu bringen.
Habt ihr noch Ideen oder eigene Erfahrungen?



Gepostet am 26.10.2021 um 14:55 von:
Benutzer: Hochi89
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