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Hallo,

da die [B]GmbH & Co. KG[/B] ja kein Gewerbe angemeldet haben kann, kann sie auch keine Gewerbeummeldung machen.
Wenn alles richtig gelaufen ist, dann hat ja damals schon die [B]Verwaltungs GmbH XY[/B] die ursprüngliche Gewerbeanmeldung vorgenommen, so dass diese nun auch die Gewerbeummeldung bei Änderung der Tätigkeiten vornehmen muss.

Warum die beiden Geschäftsführer (Kommanditisten?) der [B]KG[/B] ebenfalls eine Gewerbeummeldung machen sollen, verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht so ganz...
Sind diese vielleicht die Geschäftsführer der Verwaltungs GmbH XY?

Wer Anzeigepflichtiger (egal ob An-, Um- oder Abmeldung) im Sinne des § 14 GewO ist, ergibt sich z.B. aus der Kommentierung zur GewO von Landmann/Rohmer, Randnummer 53 ff zu § 14 GewO.

Viele Grüße

SteBa


Edit: Da war ich wohl etwas zu langsam  smile  



Gepostet am 25.10.2021 um 10:25 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
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