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» Ummeldung einer GmbH & Co. KG «

[quote][i]Original von Trebor66[/i]
Eine GmbH meldet eine erweiterung Ihres Tätigkeitsfeldes.
Die Ummeldung gibt vor, dass die darin befindliche GmbH & Co KG als Verwaltungsgesellschaft und die geiden Geschäftsführer der GmbH Anzeigepflichtig sind und damit auch die Gebühr für die Ummeldung bezhahlen müssen.
[/quote]

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die Kollegin hat Recht. Die o. g. Formulierung ist unglücklich. Es befindet sich nicht "eine GmbH & Co. KG in der GmbH", sondern, wenn man die Formulierung aufgreifen will, eher umgekehrt: Die Komplementär-GmbH ist, wie die Bezeichnung schon besagt, persönlich haftender Gesellschafter der GmbH & Co. KG und damit anzeigepflichtig.



Gepostet am 22.10.2021 um 17:01 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120815#post120815


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