Forum-Gewerberecht

» Co-Working Spaces = anzeigepflichtige Betriebsstätte? «

Ich stehe vor dem gleichen Problem: Bei uns gibt es immer mehr Co-Working-Spaces, die von einigen Unternehmen dem Anschein nach nur als Briefkastenanschrift genutzt werden. Gerade bei diesen Unternehmen, kommt es gehäuft zu Auskunftsersuchen; ich habe schon befürchtet, dass demnächst auch einige Anträge zur Einleitung eines GU-Verfahrens eingehen werden. Das scheint jetzt langsam Fahrt auszunehmen: Nach dem Umzug einer GmbH habe ich (zum zweiten Mal) eine Akten zum Untersagungsverfahren des zuvor zuständigen Gewerbeamtes auf dem Tisch. Wenn man es genau nimmt, kann ich das Verfahren nicht führen, mangels tatsächlicher Niederlassung bin ich nicht zuständig. Aber wer macht es dann? Und wie finde ich heraus, wo sich die Niederlassung im Sinne des § 4 Abs. 3 GewO befindet und wer zuständig ist?  verwirrt  



Gepostet am 22.10.2021 um 10:00 von:
Benutzer: Josefine H.
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