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 Moin  

Ich habe eine Anzeige eines Schornsteinfegers erhalten, dass jemand den vom Schornsteinfeger festgestellten Mangel nicht innerhalb der 6 Wochen behoben hat.

Der Mangel bezieht sich auf die Überschreitung des zulässigen Grenzwertes für den unverdünnten CO-Gehalt. Da es sich hier um schädliche Umwelteinwirkungen handelt, sind ja die Ordnungsbehörde als Immissionsschutzbehörde zuständig.

Kann mir jemand mitteilen, wie man in so einem Fall vorgeht. Ich würde jetzt erstmal eine Anhörung rausschicken. Aber wie geht es dann weiter? Wäre der nächste Schritt ein Zwangsgeld? Ich möchte ja irgendwie erreichen, dass der Mangel abgestellt wird.

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.

Schöne Grüße



Gepostet am 21.10.2021 um 14:27 von:
Benutzer: Frahm-Nielsen, S.
Der Original-Beitrag :
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