Forum-Gewerberecht
» Freiberufliche Tätigkeit in Gewerbe "umwandeln" «
Hallo aus Helmstedt
Die Frage gliedert sich in 2 Bereiche. Der erste Bereich betrifft den gewerberechtlichen Teil, nämlich Ihre zukünftigen gewerblichen Tätigkeiten, die Sie nicht näher ausführen. Weiterhin könnten auch schon Ihre unterrichtenden freiberuflichen (online) Tätigkeit durchaus jetzt schon gewerberechtliche relevant sein, da nur das benannte Unterrichtswesen nach § 6 Gewerbeordnung von der Gewerbeordnung ausgenommen ist. Nähere Einzelheiten und Definitionen hierzu erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.
Der andere angesprochene Bereich scheint beim Finanzamt zu liegen. Ihrer Fragestellung ist zu entnehmen, dass Sie den Ihrer Ansicht nach "freiberuflichen" Part Ihrer Tätigkeiten von den künftigen gewerblichen Tätigkeiten getrennt halten möchten. Da der Begriff des Freiberuflers im Finanzrecht anders definiert wird als im Gewerberecht, kann es durchaus sein, dass auch hier Ihr Gewerbeamt ins Spiel kommt. Deshalb stimmen Sie die Bereiche Finanzamt und Gewerbeamt miteinander mit entsprechenden Nachfragen ab.
Mit Grüßen aus Helmstedt
Gepostet am 18.10.2021 um 12:02 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
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