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 Moin  

Wenn schon bei einer Beschäftigung von Personen ein Gewerbe anzumelden wäre müsste nahezu jeder Freiberufler letztlich doch ein Gewerbe anmelden. Man denke nur mal an die Rechtsanwaltskanzleien, in denen regelmäßig mehr Rechtsanwaltsfachangestellte tätig sind als Anwälte.
Letztlich müssen wir uns an die Gewerbedefinition halten. Und nur weil Jemand anders bei mir arbeitet wird aus dem freien Beruf nicht auf einmal ein Gewerbe. So zumindest meine Meinung.

Viele Grüße
VeSa



Gepostet am 13.10.2021 um 14:24 von:
Benutzer: VeSa
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