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Hallo zusammen,

wir haben einen Fall vorliegen, bei dem drei bereits gemeinsam freiberuflich tätige Physiotherapeuten in Ihrer Praxis eine externe Osteopathin einstellen wollen. Die drei Herren haben auf Anraten Ihres Steuerberaters und nach Rücksprache mit dem Finanzamt eine GbR gegründet, da Sie für die Einstellung der "Mitarbeiterin" ein Gewerbe anmelden sollen/wollen.

Online habe ich Hinweise gefunden, dass ein Gewerbe vorliegen kann, wenn ein Freiberufler einen anderen Freiberufler anstellen will... aber wie das mit Google so ist natürlich ohne Rechtsgrundlage. Ich vermute also das kommt vielleicht aus dem Steuerrecht.

Wie sehen Sie den Sachverhalt? Würden Sie das Gewerbe im Bereich Gesundheitsberufe anmelden?

Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße!
Ratz



Gepostet am 13.10.2021 um 11:35 von:
Benutzer: ratz.pforzheim
Der Original-Beitrag :
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