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 seufz  

nochmal nach Vorne hol...

Ich habe das mittlerweile gelöst und schließe mich der Einschätzung des Kollegen Land an.

Nun macht jedoch die Gesellschaft, die da offenbar für die Stiftung & Co. KG deutschlandweit tätig ist in Sachen Gewerbemeldungen Stress, man könne unsere Gebühren nicht zahlen, da als Rechnungsempfänger nicht die Gesellschaft der 1. Vertretungsstufe eingetragen ist.

Ich hatte das wie folgt gelöst:

Adressfeld: besagte bevollmächtigte Gesellschaft (weil die die Kostenbescheide explizit dahin geschickt haben wollten)

Betreff Kostenbescheid an Rechnungsempfänger: Stiftung (da phG und somit Gewerbetreibende, anzeigepflichtig und somit auch zahlungspflichtig) unter Benennung der KG's der 1. und 2. Vertretungsstufe und Angabe der Orte der hier vorliegenden Niederlassungen.

Gründe, warum die das so nun nicht zahlen können, werden bisher auch auf Nachfrage nicht genannt. Es wird nur gesagt, dass Rechnungsempfänger die KG der 1. Stufe sein müsse.

Ich halte das aber aus o.g. Gesichtspunkten für rechtlich falsch, weil eben der Rechnungsempfänger die phG ist. Oder nicht?

Meinungen? Erfahrungswerte?

Stelle ich nun 4 Rechnungen nochmal einfach aus wie die es wünschen aus Gründen die ich nicht nachvollziehen kann und mir nicht offenbart werden, oder soll meine Kasse gucken, wie sie weiter vorgeht?



Gepostet am 12.10.2021 um 15:25 von:
Benutzer: Roesje
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