Forum-Gewerberecht
» Glücksspielgeräte, Abgrenzung und Zulassungsfragen «
Ist doch ganz einfach:
Kommt unten etwas raus muss es eine PTB Zulassung oder eine UB vom BKA haben.
Kommt nix raus (auch kein Punktelöschen möglich) , ist es erst mal OK und man ist der Gnade und der Kompetenz des OA's ausgeliefert.
Gepostet am 09.03.2007 um 17:18 von:
Benutzer: tapier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12065#post12065
Beitrags-Print by Breuer76