Forum-Gewerberecht

» Schausteller und Versicherungsnachweis (wann zu erbringen?) «

 Moin   und  Danke   für die Info, Kollegin Roesje,

ich vermute, die Dame möchte die RGK schon in der Tasche haben, wenn es demnächst mit der Schaustellerei wieder losgeht, aber bis dahin das Geld für die Versicherung sparen.

Die Gebühren für die unbefristete RGK (hier: 300 Euro) zu bezahlen, scheint nach den bisher geführten Telefonaten kein Problem zu sein. Der Versicherungsbeitrag scheint da höher zu sein...

Einen Zusatz zum Nachreichen des Versicherungsnachweises in den Antrag aufzunehmen ist mir auch schon in den Sinn gekommen. Ich werde die Dame mal fragen, warum sie das so macht, und dann berichten.

Gruß

A. Goldmann



Gepostet am 27.09.2021 um 10:07 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120635#post120635


Beitrags-Print by Breuer76