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» Rechtsbruch durch Behörde - Deutliche Worte vom OVG «

    in die Runde,

in NRW lag dem OVG Münster eine sonntägliche Ladenöffnungsentscheidung vor, die mit der Corona-Pandemie begründet wurde.

Das Gericht hat in seiner Entscheidung dermaßen deutliche Worte gefunden, dass man Sie in so manchen Rathaus den Bürgermeistern vorhalten müsste und man könnte sie wortwörtlich in die Ausbildung unserer Nachwuchskräfte einfließen lassen.

Ich bin schon über 50 aber so deutliche Worte habe ich noch in keinem anderen Gerichtsbeschluss gelesen. Deswegen zitiere ich hier mal aus dem lesenswerten Beschluss des OVG Münster vom 24.9.2020 - 4 B 1336/20.NE:

[B][I]Die Einhaltung und Durchsetzung der Gesetze ist nicht allein Sache der Gerichte. Der Staat erwartet nicht nur von seinen Bürgern, dass sie sich grundsätzlich von sich aus an das geltende Recht halten. Im demokratischen Verfassungsstaat unter dem Grundgesetz besteht diese Erwartung umso mehr gegenüber der kommunalen und staatlichen Verwaltung sowie gegenüber den auf die Verfassung vereidigten Amtsträgern. Auch wenn sie in schweren Zeiten politische Zeichen setzen wollen, haben sie dies innerhalb der Grenzen der gesetzlichen und verfassungsgemäßen Ordnung zu tun.[/I][/B] (Rn. 20)

[B][I]Es entspricht aber nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn kommunale Verwaltungen immer neue Verordnungen in Kenntnis ihrer Verfassungswidrigkeit beschließen und bisweilen sogar mehr oder weniger deutlich eine rechtzeitige gerichtliche Entscheidung, deren Ergebnis für sie absehbar ist, zu verhindern versuchen. Ebenso wenig entspricht es rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn das zuständige Landesministerium an einem Erlass festhält, der fortlaufend weitere Städte und Gemeinden zu verfassungswidrigen Entscheidungen verleitet und viele davon abhält, offenkundig rechtswidrige Verordnungen von sich aus aufzuheben.[/I][/B] (Rn. 23)

Die Gerichtsentscheidung ist auch und gerade im Ton eine deftige Klatsche für die Verwaltung und die Landesregierung in NRW.

Zum Abschluss noch der Link zur Entscheidung im Volltext: [URL=https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/4_B_1336_20_NE_Besch
luss_20200924.html]OVG Münster, Beschl. v. 24.9.2020 - 4 B 1336/20.NE[/URL]



Gepostet am 24.09.2021 um 09:12 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120622#post120622


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