Forum-Gewerberecht

» Mal wieder Verwaltung eigenen Vermögen «

    zusammen,

ich möchte auf die Postings #12 und #13 noch einmal eingehen. Die steuerrechtliche Einschätzung ist ja nicht zwingend mit der gewerberechtlichen gleichzusetzen (BVerwG, Urt. v. 24.6.1976 - C 56.74). So würde ich das hier auch sehen. Wenn jemand Grundstücke erwirbt und unverändert später wieder veräußert, tue ich mir mit dessen Einstufung als Gewerbetreibende/r schwer, denn es unterscheidet diese Leute z. B. von Leuten, die ein Aktiendepot besitzen und ab und an umschichten, nicht wirklich viel.

Sobald die Grundstücke erschlossen oder bebaut werden, sieht das natürlich wieder anders aus.



Gepostet am 21.09.2021 um 10:22 von:
Benutzer: Civil Servant
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