Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von René Land[/i]
Hallo Kollege Goldmann,

der phG ist in diesem Fall nicht einfach umbenannt sondern komplett ausgetauscht. Dies ist über die entsprechenden HR-Auszüge nachvollziehbar. Da der phG gewerberechtlich betrachtet unser Gewerbetreibender ist, muss es somit eine An- und eine Abmeldung geben. Die Personengesellschaft ändert in der Tat nur den Namen bzw. Rechtsformzusatz.

Freundliche Grüße

R. Land[/quote]

Vielen Dank Herr Land für Ihre Einschätzung. Danke auch an den Kollegen Herrn Goldmann.

Ich bin allerdings immer noch etwas irritiert, wie eine Gewerbeanmeldung für dieses Konstrukt richtig ausgefüllt auszusehen hätte.
Ich hatte ja die Hoffnung nach Anforderung, die Gesellschaft würde mir das schon richtig vorlegen, da sie das ja mutmaßlich nun schon etliche Male in DE veranlasst hat, aber offenbar ist dem nicht so  Heul  



Gepostet am 21.09.2021 um 08:34 von:
Benutzer: Roesje
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