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» Mal wieder Verwaltung eigenen Vermögen «

 Moin  

Im Hinblick auf eure vorherigen Infos...wie geht man denn dann mit solchen Unternehmen um:

Es wird eine XY Immobilien GmbH gegründet. Gegenstand ist der

Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Immobilien und anderen Vermögensgegenständen jeweils im eigenen Namen/auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.

Ich habe bzgl. Abgrenzung Verw. eig. Vermögens & gewerbliche Betätigung nun schon gelernt, dass es grds. schon mal gewerblicher Natur ist, wenn der Eigentümer der Immoblien extra eine GmbH gründet, Personal einstellt, Räumlichkeiten für die Verwaltung seiner Immobilien anmietet etc. das Ganze schon nicht mehr zur Verwaltung eig. Vermögens gehört, abgesehen davon, dass - wenn die jur. Person nicht Eigentümer ist - die GmbH in dem Moment Fremdvermögen verwaltet und daher gewerblich tätig sowie erlaubnispflichtig ist (auch, wenn der GF = der Eigentümer ist).

Ergo wäre o.g. GmbH anzeigepflichtig sowie erlaubnispflichtig nach § 34c GewO.

Sie schließen das aber aus. Wie viele Immobilien wer besitzt und wie viele so gekauft und wieder verkauft werden, wäre durch uns erst mal unter Bezugnahme auf § 29 GewO zu ermitteln. Wenn die Leute schon solche Beschreibungen verfassen, dann ist das ein leidiges Thema.

Hatte letztens schon mal so ein Unternehmen mit einem solchen Gegenstand (eigene Rechnung)...wie ich zufällig schon mitbekommen habe, geht es da richtig zur Sache...etliche Immobilien werden gekauft, hergerichtet und wieder verkauft, teilsweise vermietet und verwaltet.

Aber alle meinen, sie wären weder gewerblich tätig, noch erlaubnispflichtig nach § 34c GewO, weil der Privatmensch hinter dem Unternehmen der Eigentümer ist.

Ich finde das ganze Thema sehr schwierig zu behandeln und einzuschätzen. Im Tagesgeschäft ist es auch kaum möglich, diesen Fackelzug mit Ermittlung, was da nun konkret läuft, zu leisten.

Es ist doch zu vermuten, dass eine Vielzahl an Unternehmen komplett an der GewO vorbeiverwalten...



Gepostet am 21.09.2021 um 08:29 von:
Benutzer: Roesje
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