Forum-Gewerberecht

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Hallo Kollege Goldmann,

der phG ist in diesem Fall nicht einfach umbenannt sondern komplett ausgetauscht. Dies ist über die entsprechenden HR-Auszüge nachvollziehbar. Da der phG gewerberechtlich betrachtet unser Gewerbetreibender ist, muss es somit eine An- und eine Abmeldung geben. Die Personengesellschaft ändert in der Tat nur den Namen bzw. Rechtsformzusatz.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 20.09.2021 um 21:22 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
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