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Hallo Roesje!

Ich habe diesen verzwickten Fall inzwischen für mich durch Bescheinigung einer Anmeldung (Eintritt eines neuen p.h.G.) und Erteilung eines gebührenfreien Gewerberegisterauszuges für die umbenannte "Hauptgesellschaft" (von AG & Co. KG in Stiftung & Co. KG) und den umbenannten p.h.G. (ebenfalls von AG & Co. KG in Stiftung & Co. KG) gelöst.

Warum eine Abmeldung vorgenommen werden soll (wie es auch das nordhein-westfälische Wirtschaftsministerium kommuniziert hat), erschließt sich mir nach wie vor nicht. Es ist kein p.h.G. aus der jetzigen Stiftung & Co. KG ausgeschieden (das wäre für mich zweifelsfrei anzeigepflichtig gewesen), sondern einer umbenannt worden und einer dazugekommen.

Knackpunkt nach Erfassung und Bescheinigung waren die von mir bei der Bearbeitung erfassten Rechtsformen, die hinsichtlich der XGewerbe-Weitermeldungen mehrere Fehlermeldungen ausgelöst hatten. Nach mehreren Änderungsversuchen sind die fraglichen juristischen Personen jetzt wie folgt im hiesigen Gewerberegister eingetragen:

die Stiftung & Co. KG mit genau dieser Angabe;
die Handels Stiftung (lauf öffentlicher Bekanntmachung des Registergerichts eine Stiftung des bürgerlichen Rechts) mit der Angabe "Alle übrigen Rechtsformen". Damit waren die Fehlermeldungen Geschichte, die Datenübertragung scheint funktioniert zu haben.

Hoffentlich hilft das weiter.

Viele Grüße

A. Goldmann

P.S. Ich nutze die Software eines bekannten norddeutschen Anbieters...



Gepostet am 20.09.2021 um 15:12 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
Der Original-Beitrag :
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