Forum-Gewerberecht

» Mal wieder Verwaltung eigenen Vermögen «

Nun ja - die Erschließung und Verwertung eines [I]großen[/I] Grundstücks kann sich schon über einige Zeit hinziehen und damit eine auf Dauer angelegte Tätigkeit darstellen.
Die Kommentierung von Friauf zu § 1 GewO zitiert eine Entscheidung des OVG Lüneburg vom 12.01.1976 (die mir leider im Wortlaut nicht vorliegt). Danach übt ein Immobilienbesitzer ein Gewerbe aus, der innerhalb von vier Jahren vier Häuser mit 21 Wohnungseinheiten errichtete, um diese anschließend zum Zweck der Gewinnerzielung zu veräußern.



Gepostet am 17.09.2021 um 10:46 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120585#post120585


Beitrags-Print by Breuer76