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Hallo Wittgensteiner,

schau doch einfach mal in den Kommentar zu § 69 GewO und die Marktgewerbe VwV.

Da steht alles drin. Die Punkte 1. bis 5. sind zu erfüllen und noch einiges mehr    



Gepostet am 18.08.2021 um 14:49 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120486#post120486


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