Forum-Gewerberecht

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Hallo,

seit wir über XGewerbeanzeige laufen und übermitteln, ist auch eine Korrekturmeldung mit anschl. Datenübermittlung bei uns möglich.

Ich mache das aber nur nach entsprechender glaubhafter Begründung (schriftlich) seitens des Gewerbetreibenden und stelle dann eine Zweitschrift über die Korrekturmeldung aus (in RLP Gebührenrahmen 15,00-45,00€).

Und ja...solche Fälle gab es früher irgendwie nicht bzw. sehr selten. Mittlerweile kommt sowas aber immer häufiger vor. Man kann fast keine Gewerbeanzeige mehr einfach so nehmen und verarbeiten, wie sie reinkommt. Ich habe mehrere Ideen darüber, warum das so ist und kann oft nur noch den Kopf schütteln, aber so ist es  Weißnicht  



Gepostet am 12.08.2021 um 13:56 von:
Benutzer: Roesje
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