Forum-Gewerberecht
» Cocktaillieferdienst «
Sehe ich genauso wie Kollege JoWe.
Es gibt allerdings auch Konstrukte, da kann man auch einen Barkeeper mit buchen, der dann vor Ort bei den Kunden die Cocktails frisch zubereitet.
Dann wären wir m.E. im GastG und beim erlaubnispflichtigen Teil des Alkoholausschanks.
Gepostet am 11.08.2021 um 10:08 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
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