Forum-Gewerberecht

» Änderung der Rechtsform «

Meiner Auffassung ist die Änderung einer UG in eine GmbH kein anzeigepflichtiger Vorgang. Dementsprechend würde ich die Änderung im Register vermerken.

Selbstverständlich kann die Firma eine freiwillige Ummeldung vornehmen, um z. Bsp. bei der Zulassungsstelle oder bei Ausschreibungen eine aktuelle Meldung vorlegen zu können.

Hier denke ich aber, kann man zur freiwilligen Ummeldung nicht auffordern. Man kann die Firma maximal höflich darauf hinweisen, dass sowas möglich ist.



Gepostet am 09.08.2021 um 11:38 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120424#post120424


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