Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung mit 17? «

Stimmt. Ganz genau betrachtet haben Sie Recht. Es ist nur vom 55c die Rede, nicht vom 55. Hatte vorhin nur gesehen, dass die GewAnzVwV unter Nr. 3.7 etwas zum Reisegewerbe sagt und ab Nr. 5 nur vom Verfahren gesprochen wird. Ist m.E. aber schnurz, da es

a) allgemein nach unserer Rechtsordnung so ist, dass jemand, der noch keine Rechtsgeschäfte selbständig abschließen kann, logischerweise keinen Gewerbebetrieb gründen kann.

b) wende ich mangels eindeutiger Aussagen in der ReisegewerbeVwV die GewanzVwV dann analog an und möchte entweder eine Genehmigung vom Familiengericht sehen, oder derjenige kommt dann, wenn er geschäftsfähig wurde.

Ich würde - wenn es denn nicht mehr lange hin ist bis zum 18. - den Antrag schon mal annehmen und ggf. das Verfahren führen, die RGK jedoch erst frühstens mit Eintritt der Volljährigkeit erteilen.



Gepostet am 05.08.2021 um 14:30 von:
Benutzer: Roesje
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