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Hallo  smile  

Das müssten Sie mir bitte noch einmal erklären.. Die GewAnzVwV [B]war[/B] eine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung.
Eben gerade nicht zum Vollzug des § 55 Gewo?

Die ReisegewVwV spricht gar nicht von minderjährigen Gewerbetreibenden; wobei ich da aber auch eigentlich nicht das Problem sehe, da der Junge ja erst nach seinem 18. Geburtstag mit der gewerblichen Tätigkeit beginnt ?

 Weißnicht  



Gepostet am 05.08.2021 um 14:12 von:
Benutzer: LoryGlory
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120402#post120402


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