Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung mit 17? «

Natürlich doch, da Minderjährige eben nicht voll geschäftsfähig sind.

Die Regelung, dass das Vormundschaftsgericht zustimmen muss, dass derjenige einem Gewerbe nachgehen darf, gilt ebenfalls für das Reisegewerbe.

s. auch Nr. 5.6 GewAnzVwV



Gepostet am 05.08.2021 um 13:22 von:
Benutzer: Roesje
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