Forum-Gewerberecht

» Mal wieder Verwaltung eigenen Vermögen «

[denk]Klarheit besteht seit dem Beschluss des OVG Münster aus 2016 nun mit Blick auf GmbHs, deren Unternehmensgegenstand sich auf die Beteiligung und Geschäftsführung an anderen Unternehmen beschränkt. Sie sind auch als Gewerbetreibende anzusehen (Fall: „Verwaltungs-GmbH“ als Komplementärin einer operativ tätigen Kommanditgesellschaft). Hier verwaltet die GmbH nicht eigenes, sondern vielmehr fremdes (!) Vermögen (OVG Münster, Beschluss vom 30. 6. 2016, Az. 4 A 2649/13 – Juris).[/denk]

Würde das dann nicht zutreffen?



Gepostet am 23.07.2021 um 08:15 von:
Benutzer: Doc
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