Forum-Gewerberecht

» Anregung eines Verfahrens nach § 35 GewO «

Trial and Error.

Einfach versuchen. Die dortige StA anschreiben und um Kopie vom Urteil bitten. Ich würde die dortigen Stellen bitten, zu prüfen, ob sie nach dortigem Recht Auskünft ggü. den dortigen Gewerbebehörde erteilen dürfen. Wenn ja, spräche wenig dagegen das gleiche lediglich grenzüberschreitend zu tun. Ich würde auch darauf hinweisen, dass die Info ja auch schon bereits in das FZ eingeflossen zu sein scheint. Da wäre es folgerichtig auch den nachfolgende Informationsaustausch zu ermöglichen.

Klappt das nicht: Botschaft einschalten und nachfragen, was wie möglich ist.

Solche Themen doch bitte bevorzugt im geschlossenen Forenbereich diskutieren.

   



Gepostet am 15.07.2021 um 09:36 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120291#post120291


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