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Hallo,

eines der wesentlichen Elemente gemäß § 705 BGB ist die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Dies lässt sich auch aus den Kommentierungen zu § 705 entnehmen. Deshalb würde ich sagen, dass die drei ihre Tätigkeit auf einen gemeinsamen Nenner bringen müssten.

Grüße
HBinder



Gepostet am 13.07.2021 um 13:59 von:
Benutzer: HBinder
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