Forum-Gewerberecht

» weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- «

[quote][i]Original von surise[/i]:
Es wurde ein Gesetz beschlossen, aber es wird nicht umgesetzt. Wofür beschließt man denn Gesetze? Zum Spaß?[/quote]
In einem Rechtsstaat müssen Vollzugsmaßnahmen, aber auch Verordnungen und Gesetze einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Dabei wachsen die Zweifel, ob in das Recht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) bzw. Eigentum (Art. 14 GG) durch undifferenzierte Maßnahmen wie starren Abstandsregelungen und nicht qualitativ orientierten Auswahlentscheidungen etc. überhaupt eingeschränkt werden kann angesichts eines Anbieter-einheitlichen Sperrsystems und überall verfügbarer Online-Angebote.



Gepostet am 13.07.2021 um 08:41 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120268#post120268


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