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Hallo zusammen ,

kann mir hierbei mal bitte jemand auf die Sprünge helfen :

Die Fiskaldaten der “Geld Gewinn Spiel Geräte” werden ja mit den V2 Geräten seit 11.2018 zum Export auf USB Sticks angeboten .

Sollte man nun nicht in “ GoBD “ konforme Abrechnungs- Software investiert haben, sondern einfach nur die Fiskaldaten auf einen USB Stick kopiert bzw. gesichert haben,

WIE KÖNNEN DIE STEUERBEHÖRDEN DANN IM ANSCHLUSS DIESE DATEIEN AUSWERTEN ???

Müssen diese dann die IDEA Software benutzen, um diese Daten auswerten zu können ?

Bin ich als Automaten Aufsteller:in verpflichtet diese Daten in einem Dateiformat zur Verfügung zu stellen, welche die Behörde verlangt ?

Was ist dann mit dem originalen Fingerabdruck , der Textur , der Authentizität ?

Die Daten mÜssten doch eigentlich so bleiben, wie diese vom Gerät erzeugt worden sind ? Oder nicht ?

Der VDAI bietet ja ein Software Tool zur Prüfung der Daten, aber wie verhält es sich rechtlich mit den Fiskaldaten, zum Beispiel im Falle einer BP ?

Danke für Infos

NUK Harburg ….



Gepostet am 09.07.2021 um 12:07 von:
Benutzer: NUK-Harburg
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