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» Verlängerung Härtefallregelung möglich? «

[quote][i]Original von MontagB[/i]
Hallo in die Runde!
Da ich relativ neu im Bereich Spielhallen bin, habe ich eine Frage in die Runde.

Eine hier ansässige Spielhalle hat in 2017 eine Erlaubnis nach dem Glückspielstaatsvertrag im Rahmen der Härtefallregelung bis zum 31.08.2020 erhalten.
Da die Spielhalle in Konkurrenz zu einer anderen Spielhalle steht, wo der Mindestabstand von 350m unterschritten kann eine dauerhafte Erlaubnis nicht erteilt werden.

Der Bescheid aus 2017 ist rechtskräftig. Der Betreiber hat außerdem schriftlich erklärt, die Entscheidung zu akzeptieren und keine Rechtsmitteil einzulegen.

Kurz vor Ablauf der Erlaubnis beantragt der Betreiber nun eine Verlängerung der Erlaubnis bis zum 30.06.2021 mit der Begründung, dass weiterhin ein Härtefall wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten vorliegt.

Nun meine Frage:

Gibt es eine rechtliche Möglichkeit die Erlaubnis zu verlängern??

Herzlichen Dank für Rückantworten.[/quote]




schon 2015 war die verlaengerung der erlaubnis f. spielhallen im gespraech nun 2021 wieder daselbe spiel
siehe auch hierzu ein bericht eines fachmagazins - von

2015

Die Situation in Baden-Württemberg ist angespannt. Das Landesglücksspielgesetz fordert einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielstätten und zu den Schulen. Mehrfachkonzessionen sind verboten. Die Sperrzeit geht von Mitternacht bis 6 Uhr. Vergnügungssteuern steigen oft auf einen Schlag um 30 bis 40 Prozent. Eine weitere der teils absurd anmutenden Restriktionen im "Ländle": Die Unternehmer müssen ihren Spielgästen von jedem Platz aus den Blick auf eine Uhr ermöglichen.

Mit Ablauf der Übergangsfrist zum 30. Juni 2017 droht also ein heftiger Kahlschlag. "Allein in einer Stadt wie Stuttgart fallen 60 Prozent des Automatenangebotes weg. Bis zu 7 000 von 10 000 Arbeitsplätzen sind in Baden-Württemberg gefährdet", betont Alfred Haas, ein früherer langjähriger CDU-Landtagsabgeordneter und aktiver Unterstützer der Branche.


pg.



Gepostet am 30.06.2021 um 18:50 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120181#post120181


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