Forum-Gewerberecht

» Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland? «

Der Verzicht auf die Angaben zur vertretungsberechtigten Person bezieht sich ja nach Ziffer 5.3 GewAnzVwV nur auf inländische AG`s. Im vorliegenden Fall habe ich aber eine schweizerische AG, also würde ich mir die entsprechenden Registerauszüge vorlegen lassen und meine GewA1 entsprechend erstellen (mit Angaben zu(r) vertretungsberechtigten Person(en) unter Vorlage entsprechender Personaldokumente).

Fröhliches Schwitzen am langen Dienstag (Fußball also auf der Heimfahrt aus`m Radio :heul smile  , der



Gepostet am 29.06.2021 um 13:22 von:
Benutzer: Franzose
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120163#post120163


Beitrags-Print by Breuer76