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Hallo aus Helmstedt

Folgender Lösungsansatz:
Abmeldung des Gesellschafters normal vornehmen als Gesellschafteraustritt (Erfassung, Druck, Speicherung)
Die Rechtsform erst einmal nicht sofort auf Einzelunternehmen ändern, sondern erst, wenn die elektronische Verarbeitung (Versand der IRIS- Formulare) erfolgt ist.
Dann, im Regelfall am nächsten Tag, kann die Rechtsform von GbR auf Einzelunternehmen geändert werden.
Speichern, fertig (hoffentlich!)

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 23.06.2021 um 07:46 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120129#post120129


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