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» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

    Moinsen,

folgender Gedanke: Ja, aber ... !

Vor Ort ist das Gewerbe demnach eindeutig nicht mehr existent. Das eröffnet die Möglichkeit zur Abmeldung von Amts wegen.

Aber: Je nachdem, wo die Person jetzt ist und um welches Gewerbe es sich handelt, kann es sein, dass sie dieses Gewerbe fortsetzt. Da kann es besser sein, dass das Gewerbe am falschen Ort angemeldet bleibt, denn andernfalls wäre es überhaupt nicht mehr angemeldet.

Ich würde das auf Wvl. legen bis eine neue Adresse vorliegt und dann die Sache zu Ende bringen. Zum Schluss ein Owi, schon alleine um den Aufwand, den die Person verursacht hat, abzugelten. Denn, soweit ich weiß, bietet das Verwaltungskostenrecht nicht die Möglichkeit die Kosten wieder reinzuspielen. Zumindest für Hessen kann ich das ausschließen.

Das sind aber mehr so praktische Überlegungen.



Gepostet am 21.06.2021 um 11:25 von:
Benutzer: Civil Servant
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