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Guten Morgen.

Ich habe hier eine Gewerbetreibende, welche seit einem guten halben Jahr melderechtlich von Amts wegen nach unbekannt verzogen ist (Bestätigung des ehemaligen Vermieters liegt vor).

Die Person ist nicht zu ermitteln und selbst das zuständige Finanzamt hat keinerlei Hinweise auf eine andere Firmenanschrift.

Reichen diese Belege für eine Abmeldung von Amts wegen der Firma aus?



Gepostet am 21.06.2021 um 09:20 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
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