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ewig geltende Uebergangsregeln oder ?

was war oder was gilt ?

November 2012
Einer der schärfsten und am
wenigsten tragbaren Eingriffe des
neuen Glücksspieländerungsstaatsver-
trages (GlüÄndStV) ist die Regelung zu
den Übergangsfristen von fünf Jahren
bzw. einem Jahr. Insbesondere die Ein-
jahresfrist kann bedeuten, dass zahl-
reiche Betreiber zum 30.06.2013 ihre
Betriebe schließen müssen


wieviele haben denn geschlossen ?

pg.



Gepostet am 18.06.2021 um 09:13 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120110#post120110


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